BAFA-Förderung für Pelletheizungen und Solaranlagen

Warum wird die Modernisierung bzw. der Umbau Ihrer Heizungsanlage vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert?

Erneuerbare Energien sind nachhaltig, ökologisch und umweltschonend, jedoch für den Verbraucher noch nicht zwingend kostengünstiger in der Anschaffung. Um die Attraktivität der Energiegewinnung mit Hilfe erneuerbarer Energien zu steigern wurde das Förderprogramm des BAFA ins Leben gerufen. Durch die finanzielle Bezuschussung der Anschaffung bzw. Umstellung der Heizungsanlage auf nachhaltige Methoden soll erreicht werden, dass ein Umdenken in Richtung zukunftsweisender Energiegewinnung erreicht werden.

Am 01.01.2020 gab es eine entscheidende Anpassung der Förderbeiträge für die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung im Haushalt. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat in diesem Zuge verbesserte Förderkonditionen ins Leben gerufen.

Einfache Antragsstellung zur BAFA-Förderung

Die Antragsprozedur kann auf elektronischem Weg beim BAFA durchgeführt werden. Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular zur BAFA-Förderung, es kann bequem am PC ausgefüllt und an das BAFA übermittelt werden.

Die vereinfachte Feststellung der Höhe des finanziellen Zuschusses

Wie hoch der Zuschuss für Ihre geplanten Umbau- bzw. Einbaumaßnahmen tatsächlich ausfällt lässt sich ab sofort ziemlich leicht errechnen. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Anteil der förderfähigen Kosten. Seit neuestem dürfen hier auch die anfallenden Installationskosten für den Umbau bzw. Einbau der neuen Heizungsanlage mit angesetzt werden.

Wichtig ist zu beachten, dass es für bestehende Gebäude und Neubauten verschiedene Fördersätze existieren und sich der Fördersatz beim Austausch einer Ölheizung nochmals erhöht.

F-rder-bersicht-BAFA-2020

Abb. Förderübersicht Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Was wird gefördert? Wofür bekomme ich den Zuschuss vom BAFA?

Grundsätzlich werden folgende Heizmethoden gefördert:

  • Solarthermieanlagen – Anlagen zur thermischen Warmwasserbereitung mit Hilfe der Sonnenenergie

  • Biomasseanlagen – Dazu zählen Kessel zur Verbrennung von Pellets oder Hackschnitzeln, wassergeführte Pelletöfen, Kombikessel für Pellets oder Hackschnitzel und Scheitholz und Holzvergaser mit niedrigen Emissionswerten.

  • Wärmepumpenanlagen

  • Hybridheizungen – Hier werden EE-Hybridheizungen und Gas-Hybridheizungen unterschieden. EE-Hybridheizungen kombinieren sind Heizungen, welche zum Beispiel Biomasse, Solar und Wärmepumpe mit einander kombinieren. Gashybridheizungen kombinieren stattdessen eine Gasheizung mit einem der genannten erneuerbaren Energieerzeuger wie Biomasse, Solar und Wärmepumpe.

  • „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizungen – Das bedeutet, dass bereits der Einbau eines neuen Gasbrennwertkessels gefördert wird, wenn sichergestellt ist, dass dieser innerhalb der nächsten 2 Jahre mit einem erneuerbare Energieerzeuger kombiniert wird. Also eine Gashybridheizung geschaffen wird.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat hierzu einen schönen Überblick des Förderprogrammes mit weiteren Informationen zusammengestellt.

Voraussetzungen für einen positiven Förderbescheid

ACHTUNG: Ganz wichtig ist, dass die Beantragung der Zuschüsse bereits vor dem Beginn Ihrer geplanten Um- oder Einbauten erfolgen muss!

Sie haben grundsätzlich das Recht eine Förderung zu beantragen, wenn Sie zu einer der nachfolgenden Gruppe gehören:

  • Privatpersonen
  • Freiberufler
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen
  • Kommunen, Zweckverbände und kommunale Gebietskörperschaften
  • Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen

 

Für den jeweiligen eingebauten erneuerbaren Energieerzeuger sind noch spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, um die Förderung des BAFA zu erhalten.

Wir stehen Ihnen bei der Antragstellung beratend zur Seite

Unser Team von ofen-solar.com hilft Ihnen gern beratend bei der Antragstellung. Wir beantworten Ihnen Fragen rund um die Vorgehensweise zur Beantragung der Förderung bei der zuständigen Behörde (BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Rufen Sie uns an unter 0351-31440076 oder schreiben uns eine E-Mail an info@ofen-solar.com.

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